Nicht alles im Leben

lässt sich planen.

Der Ruhestand schon!


Nicht alles im leben lässt sich planen. Der Ruhestand schon!

Torsten Höhne hat sich als zertifizierter Ruhestandsplaner und Finanzberater auf die umfassende Planung des Ruhestands seiner Kunden spezialisiert, damit sie diese Zeit ohne finanzielle Sorgen genießen können. Unabdingbar ist für ihn in der Beratung die Einhaltung hoher ethischer und fachlicher Standards. Durch den lebensbegleitenden Beratungsansatz können notwendige Strategieanpassungen jederzeit gemeinsam besprochen und umgesetzt werden.


Worum geht es bei der Ruhestandsplanung?
Lass uns ruhig zu unseren Träumen stehen.

01 - LEBENSZEIT 
WANN und WIE wollen wir im Ruhestand WAS tun

02 - LANGLEBIGKEIT 
was ändert sich dadurch für uns

03 - INFLATIONSSCHUTZ –
wie sichern wir Wertstabilität für unser Vermögen

04 - DIVIDENDEN ODER ZINSEN 
wie schaffen wir Ertrag & Sicherheit für unser Geld

05 - GARANTIEN 
wann sind sie sinnvoll für uns

06 - STEUEROPTIMIERUNGEN 
wie reduzieren wir unsere Abgabenlast

07 - VOLLMACHTEN
wie schaffen wir Transparenz für unsere
Angehörigen

08 - PFLEGERISIKO 
wie kann Vorsorge unsere Familien entlasten

09 - VERSICHERUNGSSCHUTZ
was wird weniger wichtig, was soll bleiben

10 - SCHENKUNGEN & NACHLASSREGELUNGEN 
wie steuern wir gezielt Hab & Gut

 

Im Ruhestand ändert sich das Verhältnis der Einnahmen zu den Ausgaben erheblich. Möglicherweise sind auch persönliche Wünsche und Ziele andere, als noch vor Jahren. Der
optimale Umgang mit dem geschaffenen Vermögen gewinnt für uns an Bedeutung. Wir wollen Orientierung oder einen klaren Plan um den Ruhestand entspannt zu genießen und uns finanziell unabhängig zu fühlen.

Was ist spätestens zehn Jahre vor dem Ruhestand wichtig?

  • Beginn der aktiven Ruhestandplanung
  • Ablaufmanagement Altersversorgung
  • Vermögensübersicht und Vermögensstrukturierung
  • Beurteilung der zukünftigen Erwerbsfähigkeit
  • Betrachtung Pflegesituation / spätester Beginn Pflegeabsicherung
  • Überprüfung Hinterbliebenenschutz
  • Statusfeststellung Kranken­ver­si­che­rung im Ruhestand  

 

 


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